ab 01.07.2009 gilt als Bemessungsgrundlage nicht nur der Hubraum wie bisher, sondern auch der CO2-Ausstoß. Diese Regelung gilt nur für neu zugelassene Fahrzeuge. Altfahrzeuge sollen voraussichtlich erst ab 2013 in das neue Steuersystem integriert werden. Wie das geschehen soll ist derzeit noch völlig unklar. Einen ausführlichen Bericht über die neue KFZ-Steuer lest ihr HIER